Herzlich willkommen – schön, dass Sie wieder zu uns kommen …

Erfreulicherweise ist die Inzidenz im Landkreis Rottal-Inn immer noch im Rahmen, am 04. Juli 2021 stand sie bei „0“, derzeit (18.08.2021) bei 26 Neuinfektionen.  Unser Haus ist deshalb bereits seit 11. Juni 2021 in vollem Umfang geöffnet.

Wir möchten natürlich, dass Ihr Urlaub in Bad Birnbach möglichst wenig eingeschränkt, aber trotzdem auch sicher für Sie persönlich abläuft.

Diese Informationsseite aktualisieren wir, sobald es wesentliche Änderungen gibt.

Darf ich in die Rottal-Terme?

Testnachweise?

  • Aus § 27 Abs. 1 Nr. 4 der 12. BayIfSMV ergibt sich die rechtliche Pflicht, dass die Übernachtungsgäste bei jeder Form der Beherbergung bei der Anreise über einen Testnachweis verfügen müssen. Gemäß der BayIfSMV sind vollständig geimpfte und genesene Personen vom Erfordernis des Nachweises eines negativen Testergebnisses ausgenommen.

    In der Ministerpräsidentenkonferenz vom 10. August 2021 wurde die 3-G-Regel (Zutritt nur für geimpfte, genesene oder getestete Personen) als Richtschnur festgelegt. Liegt die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis über 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner gilt ab 23. August 2021 für alle Personen die weder vollständig geimpft noch genesen sind, bei der Anreise und alle weitere 2 Tage während des Aufenthalts, eine Pflicht zur Vorlage eines negativen Antigen-Schnelltests, der nicht älter ist als 24 Stunden oder eines negativen PCR-Tests, der nicht älter ist als 48 Stunden. Ausgenommen sind Kinder bis zum 6. Lebensjahr.

Sind die Restaurants geöffnet?

  • Ja, wir bitten aber bereits im Vorfeld, einen Tisch und Plätze zu reservieren, da Kontaktdaten aus Gründen des Gesundheitsschutzes weiterhin erfasst werden müssen.

Sind die Geschäfte in Bad Birnbach geöffnet?

  • Ja, die Geschäfte sind zu den üblichen Zeiten geöffnet.

Gibt es Frühstück ggf. auch Halbpension im Haus?

  • Bei Ihrer Anreise im Hotel können Sie beides vereinbaren.

Wird mein Hotelzimmer täglich gereinigt?

  • Ihr Zimmer wird täglich gereinigt, ausgenommen Sonntags. Bitte beachten Sie, dass unsere Mitarbeiter Ihr Zimmer nur betreten, wenn sich kein Gast im Zimmer aufhält. – Bitte geben Sie an der Rezeption Bescheid, wenn wir Ihr Zimmer nicht reinigen sollen.
  • Bei jedem Gästewechsel werden die Zimmer Grund-gereinigt.
  • Außerdem werden wir bei jedem Gästewechsel (während der Corona-Dauer) ein AEG-Luftreinigungsgerät im Zimmer für eine Stunde in Betrieb setzen, damit Viren, Staubteilchen usw. aus der Luft gefiltert werden.

Muss ich Mundschutz im Hotel tragen?

  • Ja, für unsere Gäste fordert der Regierungsbeschluss eine FFP-2 Maske, ausgenommen am Restaurant-Tisch. Der Mindestabstand zwischen Hausstand-Fremden von 1,5 mtr. muss ebenfalls eingehalten werden.
  • An mehreren Stellen im Haus sind auch Desinfektionsmittelspender zur Handdesinfektion vorhanden.

Gibt es Massage- und Wellness-Anwendungen?

Wie kann ich im Hotel zahlen?

  • Mit allen gängigen Zahlungsmitteln, am sichersten mit Kartenzahlung.

Wann sind Anreisen nicht möglich?

Gemäß BayMBl. 2021 Nr. 409 vom 15.06.2021 sind Besuche von Beherbergungsbetrieben oder touristischen Unterkünften ausgeschlossen von

  • Personen mit nachgewiesener SARS-CoV2-Infektion
  • Personen mit Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen
  • Personen mit COVID-19 assoziierten Symptomen (akute, unspezifische Allgemeinsymptome,Fieber, Geruchs- und Geschmacksverlust, respiratorische Symptome jeder Schwere)

Falls es noch weitere Fragen gibt, sind wir telefonisch (08563/9720) oder per Email (hotel-alter-weissbraeu@t-online.de) für Sie erreichbar.

Wir wünschen Ihnen für die kommende Zeit alles Gute, und vor allem: „Bleiben Sie gesund“.

Ihr Gastgeber-Team
im Hotel Alter Weißbräu